Innenbereich nach § 34 BauGB
Der Innenbereich umfasst alle Gebiete innerhalb einer imZusammenhang bebauten Ortslage. Hier gilt der Grundsatz, dass sich Neubauten indie vorhandene Umgebung einfügen müssen. Ein Bungalow in einem Innenbereichprofitiert von klaren Regelungen. Beispiel: Ein barrierefreier Bungalow mitFlachdach kann problemlos genehmigt werden, wenn ähnliche Gebäude in derUmgebung existieren.